SGA – Der Schulgemeinschaftsausschuss

Der Schulgemeinschaftsausschuss setzt sich aus jeweils drei Vertreterinnen und Vertretern der Gruppen Schüler-, Lehrer- und Eltern zusammen. Den Vorsitz führt der Direktor.

Der SGA ist beschlussfähig, wenn zumindest zwei Drittel seiner Mitglieder und aus jeder Gruppe (Schüler, Lehrer, Eltern) eine Vertreterin oder ein Vertreter anwesend ist.

Die Aufgaben des SGA sind im §64 SchUG festgelegt: https://www.jusline.at/gesetz/schug/paragraf/64

Als Lehrervertreter/innen ab dem Schuljahr 2023/24 fungieren im SGA:

Als Schülervertreter/innen für das Schuljahr 2024/25 fungieren im SGA:

Als Elternvertreter/innen für das Schuljahr 2023/24 fungieren im SGA:

  • Sandra Hosch (sandra.hosch@muerznet.at)
  • Bernhard Janda (bjanda@outlook.com)
  • Werner Schöffmann (info@schoeffmann-mode.at)